Die liebe Bundesregierung möchte haushaltesnahe Dienstleistungen absetzbar machen, um so die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Immerhin bemerkenswert daran ist, dass die Politik implizit einsieht, dass die Besteuerung dieser Dienstleistungen die "weiße Beschäftigung" unattraktiv macht.
Dabei ist es doch so, dass zwei Nachbarn, die jeweils ihre eigene Spülmaschine ausräumen, effektiv so handeln, als räumten sie ihre Spülmaschinen gegenseitig aus. Wenn der eine Nachbar sich nun besser auf das Dübeln und Schrauben verstünde, so könnten die beiden sogar zwei Spülmaschinenausräumungen gegen zwei Bilderaufhängungen tauschen. Das wäre dann wohl nach bisherigem Recht illegale Beschäftigung.
Manche meinen nun, die Abzugsfähigkeit der haushaltsnahen Dienstleistungen widerspreche dem Prinzip, dass nur Werbungskosten, nicht aber private Ausgaben abzugsfähig sein. Das wäre dann richtig, wenn die innerhaushaltlichen Leistungen, so auch die eigenhändige Ausrümung der eigenen Spülmaschine, in der selben Weise der Besteuerung unterworfen würden, wie der Dienst in der Nachbarsküche. Darum geht es bei der Steuer aber nicht. Denn die Steuer ist kein Angriff auf die Arbeit an sich, sondern auf die Kooperation. Der Nachbar wird nämlich nicht deshalb steuerpflichtig, weil er eine Spülmaschine ausräumt, sondern weil es meine und nicht seine ist. Es geht darum, dass der Nachbar seinem Mitmenschen etwas schenkt. Und sein Mitmensch ihm, in welcher Weise auch immer. Das Steuerrecht benutzt den Begriff "entgeltlich", nicht entgeldlich.
Ich könnte mir jetzt natürlich vorstellen, dass es hier um drei Nachbarn A, B und C geht. A räumt B die Spülmaschine aus, B hängt C zwei Bilder auf und C legt bei A die Fliesen. Sofern die drei ihre Bemühungen in irgendeiner Weise entgelten, dann sind diese Leistungen steuerpflichtig. Nach der Argumentation der Befürworter der steuerlichen Abzugsfähigkeit sollte bei der Dreier-Konstellation der selbe Sachverhalt vorliegen, dass eben die Besteuerung die legale Beschäftigung relativ unattraktiv macht. Das selbe würde für eine Gruppe von 4 Nachbarn gelten, für 1000 und auch für 82 Millionen. Machen Steuern nicht allgemein die Arbeitsteilung unattraktiv? Ist dann eben nicht erwartbar, dass das Sozialprodukt, welches eben nur die getauschten Leistungen (nicht aber die erbrachten) misst, in einem Regime der Besteuerung geringer ausfallen muss, als in einer freien Gesellschaft?
Und warum will der Gesetzgeber ausgerechnet die Handwerksdienstleistungen abzugsfähig machen? Es ist eben nicht das Argument, welches genannt wird, denn dann müsste jede Erwerbstätigkeit steuerlich absetzbar sein, denn jede Steuer macht Tauschtransaktionen relativ unattraktiver. Vielmehr sind die abertausenden Handwerkerstunden und Putzarbeiten staatlich nicht zu kontrollieren, die Arbeit in Bereichen mit flacher Fertigungstiefe hingegen aus Gründen der besseren Nachweisbarkeit aber schon. Es geht hier also um Besteuerung nach Durchsetzbarkeit, womit klar sein sollte, dass alle so oft hochgelobten Grundsätze von Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dergleichen eine reine Augenwischerei sind, weil sie spätestens an der Praxis scheitern.
Wie wäre es denn mit der späten Einsicht, dass Steuern an sich in der Weise asozial sind, als dass sie direkt auf die friedliche Kooperation von Menschen zielen, die einfach nur ihre Fertigkeiten gegenseitig gewinnbringend einsetzen wollen? Und dass ein System, welches inhärent den Einsatz bestraft und das Schmarotzertum (Finanzbeamte!) begünstigt, auf lange Sicht nicht funktionieren kann.