1) Jede Steuer wirkt letztlich wie eine Mehrwertsteuer, weil die Steuerpflicht nicht, wie immer wieder behauptet, am Konsum oder an der Arbeit oder am Gewinn hängt, sondern genau dann auftritt, wenn Eigentumstitel den Besitzer wechseln:
a) Der Kunde im Laden erwirbt einen Eigentumstitel am gekauften Produkt. Ob er das Erworbene konsumiert oder weiterverkauft ist irrelevant.
b) Der Arbeiter verdient sein Geld nicht mit Arbeit, sondern mit dem Übertritt der Eigentumstitel an seinen Arbeitsergebnissen. Arbeitet der Arbeiter, ohne dass die Ergebnisse übertreten, dann fällt keine Steuer an (do-it-yourself ist steuerfrei)
c) der Gewinn fällt genau dann an, wenn ein Veräußerungserlös erzielt wird und entspricht genau dem Erlös, nicht dem Ertrag. Die Erstehungskosten für seine Produkte kann ein Unternehmer zum Zeitpunkt der Entstehung als Verlust ausweisen. Dies ist negativer Gewinn, der im Saldo mit dem Gewinn der Verkäufers 0 ergibt. Kommt das Produkt zum Endkunden, darf dieser den Verlust nicht mehr steuerlich geltend machen. Wie bei der Mehrwertsteuer.
2) Wer die Steuern zahlt ist nicht berechenbar. Werden zwei Parteien handelseinig, so passiert folgendes: Partei A überlässt Partei B Eigentumstitel an irgendeiner Sache. Partei B zahlt eine vereinbarte Summe (oder auch Waren). Von dieser Summe erhält A nur einen Teil. Der Staat erhält einen Anteil an der von B gezahlten Summe, so dass die Summe, die A erhält, und die Summe, die der Staat erhält, die Summe ergibt, die B zahlt. Die Steuern ergeben sich aus: MwSt, Lohnsteuer, KESt, GewESt, SV-Abgaben und dem ganzen Klumpatsch. Dass alle diese Steuern an dieselbe Transaktion gebunden sind, ist oben bereits beschrieben.
3) Marktpreise ergeben sich immer aus Nachsteuernachfragen und -angeboten. Für den Nachfrager ist es irrelevant, wieviele Steuern er zahlt und wieviel Arbeitslohn oder Unternehmergewinn. Aufbringen muss er den Bruttopreis, also die Summe von beidem. Für den Anbieter ist es irrelevant, wie viel der Nachfrager zahlt, er erhält das Netto, die Steuern bekommt er nicht in seine Krallen. Die Nachfrage ist folglich unter Besteuerung niedriger, wenn man Preiselastizität der Nachfrage unterstellt. Das Angebot ist folglich unter Besteuerung ebenfalls niedriger, wenn man Preiselastizität des Angebots unterstellt. Das Preisniveau insgesamt ist höher, denn sonst hätte die Steuer keinen Effekt. Eine Steuer, die keinen Effekt hat, ist aber keine Steuer. Die arbeitsteiligen Umsätze der Wirtschaft sind geringer, die als Ergebnis der Arbeitsteilung zur Verfügung stehenden Güter sind anzahlmäßig geringer. Die do-it-yourself-Versorgung nimmt zu. Die Empfängerseite der Steuern allerdings sind hier noch nicht berücksichtigt: Die Empfänger der Steuern erhalten die Steuern, ohne einen Leistungsnachweis im Sinne von realisierten Markttransaktionen zu bringen. Sie werden deshalb zu einem gewissen Teil leistungsfrei erzielt. (Beispiel: Finanzbeamte)
Aus alle dem resultiert: Die Effekte der steuerinduzierten Umverteilung sind nicht quantifizierbar, sie belasten letztlich immer auch den Letztbesitzer eines Gutes, wirken der Arbeitsteilung entgegen und mindern so die Effiziens und fördern gleichermaßen leistungsfreie Beschäftigung und Unbeschäftigung.