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13. Dezember 2005

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Die Todesstrafe  
Gregor Raýman

Vorletzte Woche wurde in Singapur ein australischer Drogenschmuggler hingerichtet und in den USA richtete man den tausendsten zum Tode Verurteilten; heute verweigerte Gouverneur Schwarzenegger die Begnadigung von Tookie Williams. Kein Wunder, dass sich so viele Blogs mit dem Thema der Todesstrafe befassen.

Ich halte das Lebensrecht für eines der wichtigsten und grundlegendsten Menschenrechte überhaupt. Dieses Recht bedeutet nicht, dass man von anderen Menschen seine eigene Lebenserhaltung fordern kann, es bedeutet „nur“, dass kein Mensch andere Menschen töten darf.

Das Rech zu leben ist jedoch kein natürliches, kein universelles Recht – die Natur bedroht uns jeden Tag mit schrecklichen Krankheiten, Naturkatastrophen, wilden Tieren, der Kälte oder der Hitze, dem Durst und dem Hunger. Und letzen Endes tötet das Universum mit seiner mächtigsten Waffe, der Zeit, jeden von uns. Das Lebensrecht, die Pflicht nicht zu töten, ist ein Menschenrecht – ein Recht unter uns Menschen.

Dieses Recht ist nicht veräußerlich. Man kann keinen Vertrag abschließen, in dem man jemandem sein Leben verkauft. Jede solche Abmachung befindet sich außerhalb des Rechtssystems. Doch dieses Rechtssystem funktioniert auf der Basis der Reziprozität. Man kann für sich nur die Rechte beanspruchen, die man selbst bereit ist bei den anderen Teilnehmern des Systems anzuerkennen. Jedes Recht trägt in sich die Pflicht, dieses Recht bei anderen Menschen nicht zu verletzen.

Wenn jemand nicht gewillt ist, das Lebensrecht anderer Menschen zu achten; wenn jemand das menschliche Leben mit den Füßen tritt, verlässt dieser jemand das Rechtssystem und kann keine Rechte, die aus diesem System hervorgehen beanspruchen. So jemand veräußert sein Lebensrecht nicht, er verwirkt es. Außerhalb der menschlichen Moral hat man keine Rechte. Gegenüber jemand, der das Rechtssystem verlassen hat, hat man die gleichen Pflichten wie gegenüber einem wildem Tier, einer Krankheit, einem Erdbeben.

Ich weiß nicht, ob das Schmuggeln von Drogen ausreicht, um nachzuweisen, dass jemand das Lebensrecht anderer Menschen missachtet, ich bin mir sicher, dass es Tötungsdelikte gibt, die keinen solchen Nachweis bringen, aber wenn ein zurechnungsfähiger Erwachsener aus niederen Gründen ohne Not jemanden brutal ermordet, übertritt er die Nachweisgrenze deutlich.

Ein Mörder aus niederen Gründen hat sein Lebensrecht verloren. Er ist der Pflicht nicht zu morden nicht nachgekommen und somit kann er solche Pflicht den anderen Menschen auferlegen. Ein Mörder hat keine Menschenrechte.

Wer einen Mord und eine Hinrichtung eines Mörders generell auf die gleiche Stufe stellt, betreibt eine der widerlichsten Formen des Moralrelativismus überhaupt. Denn ein Mord ist einer der schlimmsten Rechtsbrüche überhaupt; bei einer Hinrichtung eines Mörders wird aber kein bestehendes Recht gebrochen. Einen Mord zu strafen, auch mit dem Tod, zeigt keine Missachtung des menschlichen Lebens, im Gegenteil, es zeigt, dass man das Lebensrecht mit allen Mitteln zu verteidigen bereit ist.

Justizirrtum

Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist die Gefahr eines Justizirrtums. Und in der Tat ist es eine schreckliche Tragödie, wenn ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ein solches Urteil äußerst sorgfältig gefällt wird. Es dürfen keine berechtigten Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Lieber soll sich der ganze Prozess über Jahrzehnte strecken, als zu schnell eine falsche Entscheidung zu treffen. Urteilt man leichtfertig, oder gar mit bösem Willen, begeht man selbst einen Mord. Sei es ein Mord durch grobe Fahrlässigkeit oder Heimtücke. Doch auch wenn man äußerst sorgfältig vorgeht, auch wenn man bei jedem kleinen Zweifel für den Angeklagten urteilt, wird es passieren, dass so eine schreckliche Tragödie passiert.

Ist das ein Grund, die Todesstrafe generell zu untersagen? Ich finde nein. Für meine Meinung sprechen drei Argumente:

Jedes Menschliche Tun birgt in sich Gefahren, für einen selbst und auch für andere. Sollte man auf bestimmte Operationen und Medikamente verzichten, weil ein Irrtum eines sorgfältig arbeitenden Arztes einen Patienten töten kann? Darf die Polizei nie den Gebrauch von einer Waffe machen, weil ein Unschuldiger ihr zu Opfer fallen kann? Muss man den Sicherheitsgurt verbieten, weil es Unfälle gibt, bei denen er mehr schadet als hilft?

Doch das ist nicht das schwächste Argument. Es gibt bessere.

Die Verurteilung und Hinrichtung eines Unschuldigen ist eine große Tragödie. Doch warum sollten von solchen Tragödien die Schuldigen profitieren? War es den falsch, Adolf Eichmann hinzurichten (der einzige Todesurteil in Israel), oder Hermann Göring zum Tode zu verurteilen, weil Unschuldige in anderen Prozessen einem Justizirrtum zum Opfer fielen? Warum sollten solche Mörder vom Tode anderer Unschuldiger profitieren?

Und schließlich, jede falsche Verurteilung, jede unberechtigte Strafe ist schlimm. Kein Richter, keine Jury darf sich je damit trösten, dass sie einen Unschuldigen nicht zum Tode, sondern „nur“ zum Lebenslänglich verurteilt hat. Wenn auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe „milder“ sein mag, als eine Todesstrafe, darf man sie nicht leichtfertiger verhängen. Wenn man kein Vertrauen in das Justizsystem eines Landes hat, sollte man sich eher darum bemühen, das System zu verbessern als die Todesstrafe generell zu verbieten.

Die Rolle des Staates

Ein Recht kann nur dann existieren, wenn es durchgesetzt wird. Solange der Staat ein Gewaltmonopol beansprucht, muss er die Rechte seiner Einwohner schützen und durchsetzen und jede Rechtsübertretung angemessen bestrafen. Tut er das nicht, und hindert es die Menschen ihre Rechte selbst durchzusetzen, verletzt der Staat die Menschenrechte selbst. An der Selbstjustiz ist nichts grundsätzlich schlimmes, ein Mörder hat ja keine Rechte mehr; die fehlende Transparenz der Selbstjustiz, ihr Mangel an Glaubwürdigkeit in ihre Gerechtigkeit, Ausgewogenheit und Sorgfalt sind aber zu starke Argumente für ein formelles, durch Gesetze und Verfahren organisiertes Strafsystem und die Ablehnung der Selbstjustiz. Auch dann, wenn das staatliche Justizsystem manchmal Schuldige laufen lässt.

Gnade

Muss man aber jeden Mörder zum Tode verurteilen und hinrichten? Jeden, der das Lebensrecht anderer Menschen missachtet? Ich glaube nicht. Wenn der Mörder begreift, dass seine Taten ein schreckliches Verbrechen waren und er seine Schuld anerkennt, wenn er sich bemüht in die menschliche Gesellschaft wieder aufgenommen zu werden, wenn er alles tut, um die Folgen seiner Tat wieder gutzumachen, wenn er überzeugen kann, dass er keine Gefahr für anderen Menschen ist; dann, und nur dann, sollte man nicht protestieren, wenn die Opfer seiner Tat ihm Gnade gewähren und für eine mildere Strafe plädieren. Doch wenn man von einem durchgeführten Mord ausgeht, nicht nur um einen Mordversuch, können seine Hauptopfer nicht mehr gefragt werden. Dürfen ihre Angehörigen, die Hinterbliebenen, die deren Lieben ermordet wurden, stellvertretend für die Ermordeten gnädig sein? Ich glaube ja, sie können. Denn letzten Endes, ob hingerichtet oder nicht, irgendwann stirbt jeder, auch ein begnadigter Mörder. Doch es gibt keine Pflicht zu Gnade, kein Anspruch.

Und deswegen muss man für jede Begnadigung dankbar sein.

permalink

(2005-12-14 10:21:06)Carsten:

Hmmm... Endlich mal jemand, der mit Hand und Fuss fuer die Todesstrafe argumentiert, statt in die "Wenn jemand dein Kind umbraechte, dann..."-Schiene zu verfallen. Aber trotzdem: Dir zustimmen kann ich nicht. Aber eins nach dem anderen, ich hoffe, dein Blog erlaubt mir Blockquotes;)

Doch dieses Rechtssystem funktioniert auf der Basis der Reziprozität. Man kann für sich nur die Rechte beanspruchen, die man selbst bereit ist bei den anderen Teilnehmern des Systems anzuerkennen. Jedes Recht trägt in sich die Pflicht, dieses Recht bei anderen Menschen nicht zu verletzen.

Exakt! Reziprozitaet ist das Schlagwort: Sie gilt nicht nur fuer mich jedem anderen Menschen gegenueber, sondern auch von jedem Menschen aus mir gegenueber. So stelle ich mich zwar ausserhalb des Wertesystems, wenn ich einen anderen Menschen toete, nicht jedoch die uebrige Menschheit. Und da ich zwar meinen Status als Teil der Gesellschaft einbuesse durch einen Mord, jedoch nicht mein Menschsein, darf die uebrige Menschheit mich nicht toeten - das gebietet die Reziprozitaet. Das ist kein "schlimmer Moralrelativismus", sondern schlicht Logik.

Und in der Tat ist es eine schreckliche Tragödie, wenn ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird.

Nein. Es ist mehr als das. Mit jedem Fehlurteil, mit jedem unschuldig Hingerichteten wird das gesamte System ad absurdum gefuehrt. Toetet der Staat auf diese Weise einen Unschuldigen, so wird er unweigerlich zum Moerder. Und genau da liegt der Unterschied zu den von dir genannten Beispielen: Der Polizist benutzt seine Dienstwaffe, um eine andere Gefahr abzuwenden, der Arzt versucht durch die Operation ein Leben zu retten und auch der Sicherheitsgurt dient dazu, Leben zu retten. Das sind alles Massnahmen, die das Recht auf Leben unterstuetzen, nicht so jedoch die Todesstrafe: Sie rettet niemandem das Leben (was ein Blick auf die US-Kriminalitaetsstatistik beweist), sie dient einzig und allein dem Toeten, dem Beenden von Leben. Darum haben jene erstgenannten Beispiele ergriffen zu werden, die Todesstrafe jedoch zu unterbleiben. Natuerlich hat Gefahr von der Gesellschaft abgewandt zu werden, natuerlich hat Strafe zu walten - aber all das ist moeglich, ohne den Betreffenden zu toeten. Ich haette Tookie Williams zum Beispiel gern bis zum (natuerlichen) Ende seines Lebens im Knast schmoren sehen.

Auch von der Theorie, dass eine Tat "ausgeglichen" werden muss, halte ich nichts: Ausgeglichenheit waere gegeben, wenn das ganze ein Nullsummenspiel waere. Aber das ist nicht gegeben, wenn einem Toten noch ein zweiter hinzugefuegt wird. Hier wird lediglich Leid multipliziert.

Und, zu guter Letzt: Auch die Hinrichtung des Moerders macht die Opfer nicht wieder lebendig.

(2005-12-14 11:20:41)Gregor Raýman:

Sorry, keine Blockquotes :-( Ich werde sie heute Abend manuell hinzufügen und möglicherweise die Software anpassen.

Inzwischen:

Zu Reziprozität: Das Moralische reziproke System funktioniert nur unter Menschen, die bereit sind sich daran zu halten. Nicht die biologische Zugehörigkeit zu der Affenart "Homo Sapiens Sapiens" macht jemanden ein Teil des Systems, sondern die Fähigkeit und Bereitschaft sich an die Regeln zu halten. Durch einen Mord verliert man einen wesentlichen Teil seines Menschseins. Den Teil, der er erlaubt sich an das ethische Verhalten der anderen zu berufen.

Denn das ethische System existiert nur, um das ZusammenLEBEN der Menschen zu ermöglichen. Mord steht dem Leben und dem Zusammenleben entgegen - ein Ethisches System, das dem Überleben nicht dient, kann nicht funktionieren.

Zum Justizirrtum:

Der Sinn der Justiz ist es eben die ethischen Regeln durzusetzen. Sie ermöglicht das Zusammenleben und die Zusammenarbeit der Menschen. Sie rettet Leben, genauso wie Ärzte, Polizisten und Sicherheitsgurte. Die Todestrafe ist in der Tat nicht notwendig, aber sie ist zulässig. Wenn kein Mensch einen Mörder hinrichtet, habe ich nichts dagegen. Aber jeder hat das Recht es zu tun. Denn eine Hinrichtung eines Morder verletzt keine Rechte.

Ich habe nie behauptet, durch die Todesstrafe sei der Mord ausgeglichen. Das ist nicht möglich. Ein Mord kann nie ausgeglichen werden, ein Mord kann nie verziehen werden, denn derjenige, der befugt wäre zu Verzeihen, es nicht mehr kann.

(2005-12-14 13:00:12)Carsten:

Dann werd ich wohl ohne Blockquotes leben muessen... Tja, die Welt ist grausam und gemein;)

Mit deiner Definition der Zugehoerigkeit zur Menschheit begibst du dich auf recht duennes Eis. Was ist mit Individuen, die zwar der Affenart des Homo sapiens sapiens angehoeren, aber aufgrund von Krankheit nicht in der Lage sind, diese Regeln zu begreifen? Wenn ein bspw. Unfall den Stirnlappen so schwer beschaedigt hat, dass die Empathiefaehigkeit ausgeschaltet oder zumindest vermindert ist? Oder irgendwas anderes, es sind ja der Moeglichkeiten viele... Also, zurueck zum Punkt: So, wie du es bis jetzt geschildert hast, waere es moeglich, durch Krankheit aus der Masse der Menschen auszuscheiden, seine Menschenrechte zu verwirken. Ich gehe davon aus, dich in diesem Falle misszuverstehen...

Es beruhigt mich, dass du die Todesstrafe nicht als notwendig ansiehst. Okay, lass uns das ganze mal rational angehen: Die Todesstrafe ist nicht notwendig zur Aufrechterhaltung eines Systems, die Todesstrafe spart kein Geld und verhindert keine Verbrechen, kann aber irren und somit Unschuldige toeten (oder, um die Moral hier rauszulassen: Taeter ueberleben lassen und somit die Sicherheit der Gesellschaft nicht verbessern). Die Kosten-Nutzen-Rechnung ist an dieser Stelle recht einfach: Die Todesstrafe bringt eine ganze Reihe eklatanter Nachteile mit sich, ohne jedoch in irgendeinem Punkt einer Haftstrafe wirklich ueberlegen zu sein. Ergo ist sie, selbst von einem rein rationalen, unethischen Standpunkt aus gesehen, abzulehnen.

(2005-12-14 13:02:47)NellyWupp:

In einem wesentlichen Punkt kann ich nicht zustimmen: *Jeder* Mensch hat ein Recht auf Leben, da kennt die Charta der Menschenrechte keine Ausnahmen.

Egal, ob braver, gesetzestreuer Bürger oder Massenmörder: Die Menschenrechte gelten grundsätzlich für *alle* Menschen.

(2005-12-14 14:01:40)Carsten:

Du sprichst mir aus der Seele... In dem Blog, in dem die ganze Diskussion hier begonnen hat (politically incorrect), war die Unveraeusserlichkeit und Universalitaet der Menschenrechte auch mein Argument.

Aber um andere Menschen von seinem Standpunkt zu ueberzeugen, ist es manchmal noetig, von deren Position aus zu argumentieren - wie in diesem Falle, indem ich in meiner Argumentation die Vorbedingung der auf die "Gesellschaft" beschraenkten Menschenrechte angenommen habe. Solange dabei die Einsicht rauskommt, dass die Todesstrafe grosser Mist ist, ist es mir recht;)

(2005-12-14 14:08:53)Gregor Raýman:

@Carsten: Geistig behinderte oder kranke Menschen und Kinder, die das Recht nicht begreifen können, können nicht schuldig werden. Solchen Menschen gebührt immer ein besonderer Schutz. Sie haben nicht die Fähigkeit, recht von unrecht effektiv zu unterscheiden. Sie sind aber auch nicht frei in ihren Entscheidungen.

@Nelly: Ich spreche nicht von irgendwelchen Papieren und Deklarationen, sondern von dem, was recht und was unrecht ist. Ein Mörder ist im rechtlichen Sinne kein vollwertiger Mensch mehr.

(2005-12-14 14:36:03)Gregor Raýman:

@Carsten:

"Solange dabei die Einsicht rauskommt, dass die Todesstrafe grosser Mist ist, ist es mir recht;)"

Ich fühle mich richtig geschmeichelt, dass Dir meine Einsicht so auf dem Herzen liegt. Ich schätze es, Deine Meinung zu lesen und sie zu dem Fülle verscheidener Perspektiven, die ich kennen lernen konnte, hinzufügen zu können.

Ich hoffe, für Dich ist diese Diskussion auch eine Bereicherung.

Denn Einsichten und Meinungen sind zwar wichtig, aber schließlich komme es auf die Entscheidungen an. Und ich hoffe, keiner von uns wird je vor der Entscheidung stehen, ob man einen Mörder hinrichten oder begnadigen soll.

(2005-12-14 15:25:44)Carsten:

Diese Hoffnung teilen wir uneingeschraenkt... Und ja, diese Diskussion ist eine Bereicherung fuer mich: Zum ersten Mal habe ich hier jemanden fuer die Todesstrafe argumentieren sehen, ohne dass ich aufgrund argumentativer Unzulaenglichkeiten ernsthaft aergerlich geworden bin. Und das ist schon was;)

(2005-12-14 15:31:05)Gregor Raýman:

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich argumentiere nicht für die Todesstrafe, nur für deren Zulässigkeit. Mich hätte es nicht gestört, wenn Schwarzenegger Tookie begnadigt hätte, mich stört aber seine Hinrichtung auch nicht.

Wäre ich persönlich betroffen, würde ich aber eine Entscheidung treffen müssen. Ich kann nicht sagen, wie sie ausfallen würde.

(2005-12-16 23:06:23)NellyWupp:

Vielleicht geht es dir ja einfach *nur* (das ist keinesfalls abwertend gemeint) um eine philosophische Diskussion des Themas. Das Problem dabei ist nur, daß man sich da leicht in gefährliches Fahrwasser begibt.

Sicherlich stellt sich ein Mörder durch seine Tat außerhalb der Gesellschaft. Aber dennoch ist er immer noch ein *Mensch*, mutiert also nicht zum Tier oder etwas ähnlichem (was ja eine Formulierung wie "Un-Mensch" leicht vermuten läßt).

Wenn er aber nach wie vor Mensch bleibt, dann gelten für ihn selbstverständlich auch die Menschenrechte. Anderenfalls wäre ja jeder, an dessen Händen Blut klebt, vogelfrei und gewissermaßen zum Abschuß freigegeben.

(2005-12-17 01:47:23)Gregor Raýman:

Nein, nicht jeder, an dessen Hemden Blut klebt. Nur diejenigen, die sich bewusst und absichtlich die Hände im Blut anderer Menschen schmutzig machen.

Die sind aus meiner Sicht in der Tat vogelfrei in dem Sinne, dass ich nichts gegen diejenigen unternehme, die sie abschießen möchten.

Ich würde aber niemanden zwingen, Mörder abzuschießen.

(2005-12-17 22:52:31)NellyWupp:

Aber wer einen Mörder umbringt, der macht sich doch dann auch ganz bewußt und absichtlich die Hände am Blut eines anderen schmutzig und wird dadurch dann ebenfalls vogelfrei.

Am Ende bleibt dann ein einzelner Mörder übrig, nach dessen Tod die Menschheit ausgestorben ist und die Natur ein Problem weniger hat...

(2005-12-17 23:40:36)Gregor Raýman:

Eben nicht. Die Hände eines Henkers (der nur Mörder hinrichtet und nicht selbst ein Mörder ist) sind nicht schmutziger als die Hände eines Schlachters oder eines Chirurgen.

Ich würde jederzeit für die Rechte eines Henkers verteidigen, genauso, wie die Rechte jedes unschuldigen Menschen.

(2005-12-18 03:07:15)Werner Mertens: Sorry ich muß....

Wenn ich das Lese was dieser Gregor Raýman in wohlgefeilten Worten und Sätzen von sich gibt, bekomme ich das Würgen.

"Wie kann ein Staat, der die gesamte Gesellschaft repräsentiert

und die Aufgabe hat, die Gesellschaft zu schützen, sich selbst auf die gleiche Stufe stellen wie ein Mörder?"

Kofi Annan

Und wenn ein Politiker nur Morden läßt, weil es Stimmen bringt, dann werter Greogor Rayman hoffe ich für die Welt, dass Leute wie Schwarzenegger und Sie zur Aussterbenden Rassse gehören.

(2005-12-18 06:28:40)Gregor Raýman:

Werner Mertens, Sie sind ein Rassist. Übrigens: es war nicht Schwarzenegger, der Tookie verurteilt hat.

(2005-12-18 11:10:27)Werner Mertens:

Ich bin ein Rassist ?

Das sagen Sie ?

Sie leben wohl absolut in Ihrer Scheinwelt.Für solche Mensch wie Sie es sind kann man nur Verachtung haben.

(2005-12-19 16:17:17)nukem:

Lieber Gregor, da ich es auf keinen Fall besser hätte schreiben können, bedanke ich mich für Ihre tolle Argumentation und teile diese uneingeschränkt mit Ihnen. Lassen Sie Sie nicht von der überwiegenden Mehrheit der Leute, nur weil Sie eine andere (richtige) Meinung vertreten, anpöbeln.

(2005-12-19 22:01:31)NellyWupp:

Mein Hauptproblem an dieser Argumentation besteht darin, daß für mich grundsätzlich jedes Leben gleich viel wert ist, jede Existenz für mich dieselbe Daseinsberechtigung hat.

Es widerstrebt mir einfach, einem Menschen - ganz egal, was er auch immer verbrochen haben mag - das Recht auf Leben abzusprechen. Das hat wohl auch damit zu tun, daß ich für mich nicht vollständig ausschließen kann, unter bestimmten Umständen selber zur Mörderin zu werden.

Außerdem ist Mord einer der wenigen Straftatbestände, für die es schlicht keine adäquate Wiedergutmachung geben kann. Schließlich wird das Opfer nicht wieder lebendig, wenn der Täter hingerichtet wird.

Wenn man auf Mord mit Hinrichtung antworten möchte, müßte man konsequenterweise auch bei - vorsätzlicher - schwerer Körperverletzung dafür sorgen, daß jemand, der einen anderen zum Krüppel gemacht hat, in den Rollstuhl befördert wird; wenn das Opfer erblindet, müßte man den Täter blenden - und so weiter und so fort.

Das ist mir doch ein wenig zu mittelalterlich...

(2005-12-21 02:45:08)Robin Renitent:

Ich habe in den letzten Tagen verschiedene Blogs gelesen zum Thema. Ganz überwiegend vertreten die Diskutanten ähnliche Auffassungen. Sie lehnen die Todesstrafe ab. Dafür gibt es viele Gründe, einige beindrucken sogar. Das eindrucksvollste Argument ist das mit dem Justizirrtum.

Dennoch ist es ermüdend immer die gleichen Betroffenheiten zu lesen. Deutsche neigen ohnehin zu einer Art Berufsbetroffenheit und an dem Fall Tookie konnten sich alle Gutmenschen mal so richtig ausleben. Es gibt nirgends mal einen neuen gedanklichen Ansatz.

Insofern freue ich mich hier auf diesem Blog endlich einen etwas anderen, wenn auch nicht ganz klar zustimmenden, Gedankengang zu lesen. Ich stimme nicht mit allem überein (Rolle des Staates) aber ganz überwiegend teile ich die Auffassung von Gregor Raýman.

Man kann das heute auf einem Blog äußern. Man kann auch auf seinem eigenen Blog äußern, daß man die Todesstrafe in demokratischen Staaten, nach Ausschöpfen aller juristischen Mittel, befürwortet. In persönlichen Diskussionen muss man sich schon nach dem nächsten Notausgang umschauen.

Wenn man, wie ich, das auch noch für Selbstverteidigung hält, um der Freiheit derer Willen die nicht in diesem Umfang straffällig geworden sind, steht man im Abseits. Und ganz aus ist es wenn man das auch noch nationalökonomisch begründet und die 45 000 Dollar jährlichen Kosten die ein Mörder vom Range Tookies verursacht als einen fortgesetzten Schaden an der Gesellschaft, über die schon erfolgte Schädigung hinaus, betrachtet.

Man wird immer mit gleichartigen emotionalen (im besten Fall) Argumenten, überwiegend aber (im Normalfall)Beschimpfungen "erschlagen".

Die in den letzten Tagen registrierte mediale Aufmerksamkeit für den Vierfachmörder Tookie Williams ist völlig unangemessen. Insbesondere dann, wenn zum gleichen Zeitpunkt ich China, Iran und anderen Diktaturen mehrere Dutzend Menschen ohne Gerichsturteil hingerichtet wurden. Ein Blick auf internationale Blogs und Medien informiert darüber.

Es entspricht deutscher/europäischer Ignoranz nicht zu akzeptieren, daß sich eine demokratische Gesellschaft, in freiem Willen, ein Rechtssystem gegeben hat, daß die Höchststrafe anders formuliert als wir es tun.

(2005-12-22 23:05:57)Gregor Raýman:

@NellyWupp:

"Mein Hauptproblem an dieser Argumentation besteht darin, daß für mich grundsätzlich jedes Leben gleich viel wert ist, jede Existenz für mich dieselbe Daseinsberechtigung hat."

Ich akzeptiere diese Einstellung und verstehe dann auch, warum Sie die Todesstrafe ablehnen.

Für mich nicht jede Existenz gleich viel Wert. Es gibt Menschen, die ich mehr liebe als andere Menschen.

(2006-01-04 12:04:43)Stefan Schlich:

Ich zitiere in diesem Zusammenhang immer mal wieder gerne:

"Does it make sense for the state to hire murderers to kill

defenseless victims on death row, in order to prove that

hiring murderers to kill defenseless victims is morally wrong?"

Besser kann man das Dilemma nicht ausdrücken.

(2006-01-04 13:17:36)Gregor Raýman:

@Stefan:

Ich sehe da kein Dilemma. Denn in einem Rechtsstaat sind es keine Mörder, die hinrichten, und es sind keine Opfer die hingerichtet werden.

(2006-01-07 20:57:21)Bodo Wünsch: Respekt...

... für den Mut, sich als Blogger für die Todesstrafe für die Tötung eines Menschen (vulgo: Mord) auszusprechen.

Es existiert übrigens schon länger der rechtsphilosophische Nachweis ihrer rechtsstaatlichen Möglichhkeit wie Notwendigkeit.

Gruß

Bodo Wünsch

(2006-01-07 21:03:40)Gregor Raýman:

Nein Bodo. Ich spreche mich keineswegs für einen Mord aus. Im Gegenteil. Ich lehne Mord derart entschieden ab, dass ich Mörder aus meiner Gemeinschaft ausschließe und nicht bereit bin ihre "Rechte" anzuerkennen.

Ich bestehe nicht auf der Todesstrafe für Mörder, mir reicht es, wenn sie weggesperrt werden, oder wenn anders sichergestellt wird, dass sie nie wieder morden.

Aber ich werde mir keine Mühe machen, um deren Leben zu schützen; und ich werde keinen Menschen verurteilen, der Mörder hinrichtet. Den eine Hinrichtung eines Mörders ist kein Mord.

(2006-01-10 15:32:05)Bodo Wünsch:

Hallo Gregor,

Du hast einen Teil meiner Antwort nicht richtig gelesen: Eben das, was Du wiederum geantwortet hast, verstehe ich so, wie ich oben schrieb. Du bist natürlich nicht "für Mord", sondern würdest es respektieren, wenn Mörder hingerichtet werden.

Aus rechtsphilosophischer Sicht ist die Todesstrafe für Mord zu begründen und also zu befürworten. Eine Rechtsgemeinschaft, die darauf verzichtet (etwa, in dem sie sie konstitutionell "abschafft"), muss gute, also stichhaltige Gründe liefern, weshalb sie verzichtet. Das fehlt - denn alles, was hier angeführt wird (Unumkehrbarkeit der Strafe [Absolutheit], Justizirrtum, "Recht auf Leben" [also auch des Mörders], Unmenschlichkeit, Grausamkeit ["Barbarei"] usw.) sind allesamt teils inhaltlich, teils logisch nicht stichhaltig.

Viele Grüße

Bodo

(2006-01-10 19:47:39)Gregor Raýman:

Hallo Bodo, jetzt, wo ich Deine Zeile nochmal lese, sehe ich, dass ich sie falsch interpretiert habe. Sorry für meine Unachtsamkeit. (Ich habe irgendwie unterbewusst ein Komma zuviel gelesen "für die Todesstrafe, für die Tötung..."

:-)

(2006-02-01 18:15:58)this city will kill me: Wie erwartet (2)

Es geht ein Rauschen durch den Bloggerwald (fünfer ins Phrasenschwein): Wärend der Sozioproktologe als Reaktion unter anderem auf die Hinrichtung Tookie Williams’ ein Plädoyer für die Todesstrafe hält, dem ich zwar nicht ...

(2006-02-17 01:47:36)Dirk Möbius: Konsequent aber falsch

Insgesamt die eleganteste Argumentation für das Auge-um-Auge-Prinzip, die ich je gehört habe, Gregor. Vielen Dank.

Allerdings mußt Du zugeben, daß der Automatismus, nachdem ein Mörder mit seinem Mord seine Rechte verlieren würde, eine willkürliche ethische Festlegung von Dir ist. Genauso gut könnte er seine Rechte auch behalten -- das kann von jeder beliebigen Gesellschaft unterschiedlich betrachtet werden.

In der Tat halte ich gerade dies für eine unserer größten zivilisatorischen Errungenschaften: daß wir in der Lage sind, einem Mörder trotz seiner Taten das Lebensrecht weiterhin zuzusprechen, einfach, weil wir es können! Das ist das, was uns über das gewöhnliche Tier hinaufhebt.

Deine Schlußfolgerungen aus Deiner a-priori-Annahme sind zwar absolut konsequent und vermutlich auch richtig, aber man sieht ja zum Beispiel an dem Reply von Werner Mertens, in welche gefährlichen Fahrwasser man sich damit begeben kann.

(2006-04-01 22:44:36)RIK:

Ich finde in unserer heutigen Zeit, in der es sichere Gefängnisse gibt, es also ziemlich sicher ist, dass ein Mörder keinem anderen Menschen mehr Schaden zufügen kann, ist es nicht nötig ihn zu töten.

Außerdem sollten einem Mörder die gleichen Rechte wie jedem anderen Menschen zustehen. Man weiß ja nicht in welcher Situation und aus welchen Gründen er gemordet hat.

Das ist für einen Außenstehenden nahezu unmöglich zu beurteilen.

Und einen Menschen mit etwas zu bestrafen, von dem man nicht einmal weiß wie es ist und was es für Folgen hat, ist unverantwortlich. Es gibt schließlich tausende verschiedene Meinungen was nach dem Tot geschieht, und wahrscheinlich

(2007-08-31 21:20:30)Peter Schneider: hallo

Hallo Roland, kannst du dich noch an mich erinnern. Fallst Du der richtige bist, schicke Mir bitte eine Antwort.

Alles Gute, Peter aus der BNS.

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