Vorletzte Woche wurde in Singapur ein australischer Drogenschmuggler hingerichtet und in den USA richtete man den tausendsten zum Tode Verurteilten; heute verweigerte Gouverneur Schwarzenegger die Begnadigung von Tookie Williams. Kein Wunder, dass sich so viele Blogs mit dem Thema der Todesstrafe befassen.
Ich halte das Lebensrecht für eines der wichtigsten und grundlegendsten Menschenrechte überhaupt. Dieses Recht bedeutet nicht, dass man von anderen Menschen seine eigene Lebenserhaltung fordern kann, es bedeutet „nur“, dass kein Mensch andere Menschen töten darf.
Das Rech zu leben ist jedoch kein natürliches, kein universelles Recht – die Natur bedroht uns jeden Tag mit schrecklichen Krankheiten, Naturkatastrophen, wilden Tieren, der Kälte oder der Hitze, dem Durst und dem Hunger. Und letzen Endes tötet das Universum mit seiner mächtigsten Waffe, der Zeit, jeden von uns. Das Lebensrecht, die Pflicht nicht zu töten, ist ein Menschenrecht – ein Recht unter uns Menschen.
Dieses Recht ist nicht veräußerlich. Man kann keinen Vertrag abschließen, in dem man jemandem sein Leben verkauft. Jede solche Abmachung befindet sich außerhalb des Rechtssystems. Doch dieses Rechtssystem funktioniert auf der Basis der Reziprozität. Man kann für sich nur die Rechte beanspruchen, die man selbst bereit ist bei den anderen Teilnehmern des Systems anzuerkennen. Jedes Recht trägt in sich die Pflicht, dieses Recht bei anderen Menschen nicht zu verletzen.
Wenn jemand nicht gewillt ist, das Lebensrecht anderer Menschen zu achten; wenn jemand das menschliche Leben mit den Füßen tritt, verlässt dieser jemand das Rechtssystem und kann keine Rechte, die aus diesem System hervorgehen beanspruchen. So jemand veräußert sein Lebensrecht nicht, er verwirkt es. Außerhalb der menschlichen Moral hat man keine Rechte. Gegenüber jemand, der das Rechtssystem verlassen hat, hat man die gleichen Pflichten wie gegenüber einem wildem Tier, einer Krankheit, einem Erdbeben.
Ich weiß nicht, ob das Schmuggeln von Drogen ausreicht, um nachzuweisen, dass jemand das Lebensrecht anderer Menschen missachtet, ich bin mir sicher, dass es Tötungsdelikte gibt, die keinen solchen Nachweis bringen, aber wenn ein zurechnungsfähiger Erwachsener aus niederen Gründen ohne Not jemanden brutal ermordet, übertritt er die Nachweisgrenze deutlich.
Ein Mörder aus niederen Gründen hat sein Lebensrecht verloren. Er ist der Pflicht nicht zu morden nicht nachgekommen und somit kann er solche Pflicht den anderen Menschen auferlegen. Ein Mörder hat keine Menschenrechte.
Wer einen Mord und eine Hinrichtung eines Mörders generell auf die gleiche Stufe stellt, betreibt eine der widerlichsten Formen des Moralrelativismus überhaupt. Denn ein Mord ist einer der schlimmsten Rechtsbrüche überhaupt; bei einer Hinrichtung eines Mörders wird aber kein bestehendes Recht gebrochen. Einen Mord zu strafen, auch mit dem Tod, zeigt keine Missachtung des menschlichen Lebens, im Gegenteil, es zeigt, dass man das Lebensrecht mit allen Mitteln zu verteidigen bereit ist.
Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe ist die Gefahr eines Justizirrtums. Und in der Tat ist es eine schreckliche Tragödie, wenn ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass ein solches Urteil äußerst sorgfältig gefällt wird. Es dürfen keine berechtigten Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Lieber soll sich der ganze Prozess über Jahrzehnte strecken, als zu schnell eine falsche Entscheidung zu treffen. Urteilt man leichtfertig, oder gar mit bösem Willen, begeht man selbst einen Mord. Sei es ein Mord durch grobe Fahrlässigkeit oder Heimtücke. Doch auch wenn man äußerst sorgfältig vorgeht, auch wenn man bei jedem kleinen Zweifel für den Angeklagten urteilt, wird es passieren, dass so eine schreckliche Tragödie passiert.
Ist das ein Grund, die Todesstrafe generell zu untersagen? Ich finde nein. Für meine Meinung sprechen drei Argumente:
Jedes Menschliche Tun birgt in sich Gefahren, für einen selbst und auch für andere. Sollte man auf bestimmte Operationen und Medikamente verzichten, weil ein Irrtum eines sorgfältig arbeitenden Arztes einen Patienten töten kann? Darf die Polizei nie den Gebrauch von einer Waffe machen, weil ein Unschuldiger ihr zu Opfer fallen kann? Muss man den Sicherheitsgurt verbieten, weil es Unfälle gibt, bei denen er mehr schadet als hilft?
Doch das ist nicht das schwächste Argument. Es gibt bessere.
Die Verurteilung und Hinrichtung eines Unschuldigen ist eine große Tragödie. Doch warum sollten von solchen Tragödien die Schuldigen profitieren? War es den falsch, Adolf Eichmann hinzurichten (der einzige Todesurteil in Israel), oder Hermann Göring zum Tode zu verurteilen, weil Unschuldige in anderen Prozessen einem Justizirrtum zum Opfer fielen? Warum sollten solche Mörder vom Tode anderer Unschuldiger profitieren?
Und schließlich, jede falsche Verurteilung, jede unberechtigte Strafe ist schlimm. Kein Richter, keine Jury darf sich je damit trösten, dass sie einen Unschuldigen nicht zum Tode, sondern „nur“ zum Lebenslänglich verurteilt hat. Wenn auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe „milder“ sein mag, als eine Todesstrafe, darf man sie nicht leichtfertiger verhängen. Wenn man kein Vertrauen in das Justizsystem eines Landes hat, sollte man sich eher darum bemühen, das System zu verbessern als die Todesstrafe generell zu verbieten.
Ein Recht kann nur dann existieren, wenn es durchgesetzt wird. Solange der Staat ein Gewaltmonopol beansprucht, muss er die Rechte seiner Einwohner schützen und durchsetzen und jede Rechtsübertretung angemessen bestrafen. Tut er das nicht, und hindert es die Menschen ihre Rechte selbst durchzusetzen, verletzt der Staat die Menschenrechte selbst. An der Selbstjustiz ist nichts grundsätzlich schlimmes, ein Mörder hat ja keine Rechte mehr; die fehlende Transparenz der Selbstjustiz, ihr Mangel an Glaubwürdigkeit in ihre Gerechtigkeit, Ausgewogenheit und Sorgfalt sind aber zu starke Argumente für ein formelles, durch Gesetze und Verfahren organisiertes Strafsystem und die Ablehnung der Selbstjustiz. Auch dann, wenn das staatliche Justizsystem manchmal Schuldige laufen lässt.
Muss man aber jeden Mörder zum Tode verurteilen und hinrichten? Jeden, der das Lebensrecht anderer Menschen missachtet? Ich glaube nicht. Wenn der Mörder begreift, dass seine Taten ein schreckliches Verbrechen waren und er seine Schuld anerkennt, wenn er sich bemüht in die menschliche Gesellschaft wieder aufgenommen zu werden, wenn er alles tut, um die Folgen seiner Tat wieder gutzumachen, wenn er überzeugen kann, dass er keine Gefahr für anderen Menschen ist; dann, und nur dann, sollte man nicht protestieren, wenn die Opfer seiner Tat ihm Gnade gewähren und für eine mildere Strafe plädieren. Doch wenn man von einem durchgeführten Mord ausgeht, nicht nur um einen Mordversuch, können seine Hauptopfer nicht mehr gefragt werden. Dürfen ihre Angehörigen, die Hinterbliebenen, die deren Lieben ermordet wurden, stellvertretend für die Ermordeten gnädig sein? Ich glaube ja, sie können. Denn letzten Endes, ob hingerichtet oder nicht, irgendwann stirbt jeder, auch ein begnadigter Mörder. Doch es gibt keine Pflicht zu Gnade, kein Anspruch.
Und deswegen muss man für jede Begnadigung dankbar sein.