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15. Juli 2006

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Höhnische Räuber  
Roland Scheel

Meistens sehen die Freunde von Freiheit oder Eigentum nur das große Ganze: Der Staat zerstört seiner inneren Logik folgend die Grundlagen prosperierender Gesellschaften, weil er vom Grundsatz her auf Enteignung bauen muss. Einerseits drängt sich diese Sichtweise immer wieder auf, andererseits greift sie noch viel zu kurz.

Ich schaue mir seit einiger Zeit das Verfahren an, nach dem Kommunen ihre Haushalte planen. Dabei komme ich zu Schlüssen, die sich mit kaum angeboten hätten, wenn ich nicht auch auf die Details gesehen hätte: Zur Bösartigkeit des Systems gesellt sich zu allem Überfluss auch noch durchtriebener Schwachsinn, der nun wirklich in kein Muster rationalen Handelns mehr passen mag, wenn man nicht die absurde Gesetzeslage berücksichtigt.

Gemeinden kennen zwei Haushalte: Den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt. Im Verwaltungshaushalt werden wiederkehrende Ausgaben angesetzt, im Vermögenshaushalt dagegen Ausgaben, die das Vermögen der Gemeinde betreffen. Dabei gilt, dass der Verwaltungshaushalt aus laufenden Einnahmen gedeckt sein muss, für den Erwerb von Vermögen können Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden.

Beide Haushalte sind ihrer Natur nach Geldflussrechnungen. Für dem Vermögenshaushalt bedeutet dass, dass bei Anschaffung von Vermögen negative Geldflüsse entstehen, die nur durch Kreditaufnahmen, Überschüsse des Verwaltungshaushaltes oder Auflösungen von Rücklagen ausgeglichen werden können. Vermögensveräußerungen hingegen stellen positive Geldflüsse dar. Insgesamt unterliegt der Vermögenshaushalt geringeren Restriktionen als der Verwaltungshaushalt, weil im Vermögenshaushalt prinzipiell die Schuldenfinanzierbarkeit gewährleistet ist.

Auf die politische Praxis übertragen bedeutet das:
- Verkaufe Vermögen so oft du kannst, um es kreditfinanziert zurückzukaufen. Das bringt liquide Mittel in beliebiger Höhe.
- Verschwende die Mittel im Verwaltungshaushalt, sie sind unendlich beschaffbar, wenn sie im Vermögenshaushalt vorrausschauend geschöpft werden.
- Repariere keine Liegenschaften. Gestalte sie neu. Das ist ohne Umstände über Kredite finanzierbar.
- Sorge für Respekt vor deinem Handeln. Berufe dich auf die kommunale Selbstverwaltung.

Der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung drückt sich überigens so aus:
Die Kommunalaufsicht hat aber zu den erläuterten Handlungsbegrenzungen keine Alternative. Sie geht damit bereits an die Grenzen der Rechtslage und mit der Duldungspraxis zum Teil sogar darüber hinaus.
Dieses Zitat stammt aus einem Brief des Innenministeriums NRW and den Schwimmverband NRW. Womit klar gestellt sein dürfte, dass die offene Duldung des Rechtsbruches im innerstaatlichen Verkehr offenbar zu keinem Einschreiten führt, obwohl man doch immer vermuten wollte, dass der Rechtsstaat im Mindesten seine eigenen Gesetze befolgen würde, zumal es um seine Selbst-Legitimation geht. Aber was solls: Das gesamtwirtschlaftliche Gleichgewicht ist ja auch seit Jahren gestört.

Die oben aufgezählten Praktiken entspringen keinem paranoiden Hirn, sondern sind in so ziemlich jedem Haushalt der deutschen Kommunen gut nachvollziehbar. Die systematische Bevorzugung von Vermögenszerstörung vor dem Erhalt führt bundesweit zu absurden Entscheidungen, die kein vernünftiger Mensch so treffen könnte. Und es handelt sich bei den öffentlichen Geschäftemachern nicht um schnöde, aber gewissenhafte Räuber. Wir könnten froh sein, wenn die, die uns bestehlen, mit ihrem Diebesgut sorgsam und gewissenhaft umgingen. Das Gegenteil ist der Fall: Erst erniedrigen sie uns mit ihren Enteignungen, um dann höhnisch das Diebesgut verschwenderisch zu verprassen. Was könnte einen schlimmer treffen?

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